Wenn man als Arbeitnehmer bis zu 6 Wochen wegen Krankheit oder Unfall ausfällt, bekommt man vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung.
Danach hat man als gesetzlich Krankenversicherter Anspruch auf Krankengeld, welches 70 % vom Brutto (maximal Beitragsbemessungsgrenze) oder 90 % vom
Nettoeinkommen beträgt. Der niedrigere Wert ist der ausschlaggebende, wobei davon noch ca. 12,70 % Sozialversicherungsbeiträge abgehen (Arbeitslosen-, Renten- und Pflegepflichtversicherung).
Sollte man nach 78 Wochen immer noch nicht gesund sein, wird über die Leistungsfähigkeit und somit über die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente durch einen Amtsarzt entschieden.
Generell aber gilt der Grundsatz: Reha-Maßnahmen vor Rente!
Junge Menschen trifft eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit besonders hart, da sie erst Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, wenn die letzten 5 Jahre Beiträge eingezahlt wurden.